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Begriffserklärungen
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Begriffserklärungen
- Ablesbarkeit
d : Kleinster ablesbarer Gewichtswert bei einer Digitalanzeige.
- Datenschnittstelle/-Parameter
Meist RS 232C, bidirektional. Zum direkten Anschluss von Drucker oder
PC an die Waage. Die Einstellung der Schnittstellenparameter erfolgt
über die Waagentastatur. Schnittstellenkabel, siehe Zubehör
Software.
- Deutscher
Kalibrierdienst (DKD) Im DKD sind Kalibrierlaboratorien von Industrieunternehmen,
Forschungsinstituten, technischen Behörden, überwachungs-
und Prüfinstitutionen zusammengeschlossen. Sie werden vom DKD
akkreditiert und überwacht. Sie führen Kalibrierungen von
Messgeräten und Maßverkörperungen für die im
Rahmen der Akkreditierung festgelegten Messgrößen und Messbereiche
durch. Die von ihnen ausgestellten DKD- Kalibrierscheine sind ein
Nachweis für die Rückführung auf nationale Normale,
wie sie von der Normenfamilie DIN EN ISO 9000 und der DIN EN ISO/IEC
17025 gefordert wird. DKD- Laboratorien haben eine hohe messtechnische
Kompetenz. In einem verbindlich festgelegten Konformitätsverfahren
ist sichergestellt, dass bei der Messgeräte- Prüfung garantiert
nur validierte Messmethoden und korrekt rückgeführte Messmittel
zur Anwendung kommen.Kalibrierungen durch DKD- Laboratorien geben
dem Anwender Sicherheit für die Verlässlichkeit von Messergebnissen,
erhöhen das Vertrauen der Kunden und die Wettbewerbsfähigkeit
auf dem nationalen und internationalen Markt und dienen als messtechnische
Grundlage für die Mess- u. Prüfmittelüberwachung im
Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Im DKD werden
Kalibriermöglichkeiten für Länge, Winkel und andere
geometrische Messgrößen wie Rauheit, Koordinaten- und Formmesstechnik,
elektrische Messgrößen, Waagen und Prüfgewichte, Kraft
und Drehmoment, Volumen, Druck, Temperatur, Feuchte, für Zeit
und Frequenz, Beschleunigung, Durchfluss, medizinische Messgrößen,
optische Messgrößen, ionisierende Strahlung und weitere
Messgrößen angeboten.Die Gründung des DKD erfolgte
1977 mit den Zielen: a) Privatisierung von seither staatlich Aufgaben.
b) Deregulierung und Abbau von technischen Handelshemmnissen. Der
DKD versteht sich als eine Gemeinschaftsaufgabe des Deutschen Staates
mit der deutschen Wirtschaft zur Festlegung von messtechnischen Regeln
bei der Kalibrierung von Messgeräten. Der Deutsche Kalibrierdienst
ist der verlängerte Arm des Staates. Er wird messtechnisch unmittelbar
von der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig
unterstützt. Die DKD- Kalibrierung garantiert richtige, international
vergleichbare und auditfähige Messdaten. DKD - Kalibrierzertifikate
habe internationale Gültigkeit, so auch in der gesamten europäischen
Union (EU). Die rechtliche Grundlage regelt die EA European
Cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL).
- Dichtebestimmung
(Hydrostatische Wägung) Früher "Spezifisches Gewicht".
Dichtebestimmungen von Flüssigkeiten erfolgen durch Auftriebsmessung
mit einem Senkkörper aus Glas, 10 cm³, Auflösung 0,0001
g/cm³.Dichtebestimmungen von Festststoffen: Die Dichte ist das
Verhältnis Gewicht [g] : Volumen [cm³]. Das Gewicht ergibt
sich durch Wägung der Probe in Luft. Das Volumen bestimmt man
aus dem Auftrieb [g] der in eine Flüssigkeit getauchten Probe.
Die Dichte [g/cm³] dieser Flüssigkeit ist bekannt (Archimedisches
Prinzip).Anwendungen: Werkstoffanalysen, - Hohlräume in Festkörpern,
- Dichte von porösen Werkstoffen, - Fertigpackungskontrolle,
wenn die Ware nach Volumen [cm³] verkauft wird. Dieses Volumen
[cm³] wird aus Gewicht [g]: Dichte [g/cm³] errechnet.
- Eichen.
Es können nur eichfähige Waagen amtlich geeicht
werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die Eichung schreibt
der Staat im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient dem Verbraucherschutz.
-
Eichfähige
/ nicht eichfähige Waagen. Messtechnisch nahezu identisch.
Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben,
z.B. geschützte Software, zusätzliche Aufschriften.
-
Eichgültigkeitsdauer
von Waagen. Alle Eichklassen generell 2 Jahre, bei Kontrollwaagen
generell 1 Jahr, nach Ablauf muss die Waage nachgeeicht werden.
-
Eichklassen
von Waagen. I = Analysenwaagen , II = Präzisionswaagen
, III = Industriewaage
- Eichung
. Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht
sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch
Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen
im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen.
Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz
bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich
auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
-
Erdanziehung.
Ist von erheblichem Einfluß auf die Genauigkeit von elektronischen
Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist,
müssen Waagen standortabhängig justiert werden.
- Halbmikrowaage.
Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg, z.B. Modell KERN
ABT
-
Justieren
des Wägebereiches einer Waage. Entweder mit dem Prüfgewicht
extern über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen
Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen,
veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw.
Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
- Justieren
eines Messgeräts. Exaktes Einstellen einer Messgröße
durch einen fachmännischen
Eingriff in das Messsystem.
- Kalibrieren
eines Messgeräts. Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße
ohne Eingriff in das Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer
Waage durch Auflegen eines Prüfgewichts. Der Begriff Kalibrieren
wurde früher auch für das Justieren verwendet.
- Kalibrieren
oder Eichen. DKD-Kalibrieren (= Zertifizieren) kann man jede einwandfreie
Waage. Die DKD-Kalibrierung ist eine vom Staat überwachte private
Dienstleistung zur Sicherstellung hoher Qualitätsanforderungen
gemäß ISO 9000ff und andere, beispielsweise in der Produktion
oder Forschung. Eichen kann man nur eichfähige Waagen
mit dem grünen Zeichen M.
- Kalibrierpflicht.
Messmittel, d. h. Messgeräte und Normale müssen regelmäßig
kalibriert werden: bei Qualitätsanforderungen,
bei hoher Genauigkeit
bei hohem Sicherheitsbedürfnis, bei teuren Produkten,
Messmittel, d. h. Messgeräte und Normale müssen nicht regelmäßig
kalibriert werden:
bei nichtqualitätsrelevanten Messungen, bei sehr
groben Messungen.
Diese Messmittel sind Hilfsmittel und dienen zu Schätzzwecken.
Sie sind entsprechend gekennzeichnet.
- Kalibrierschein
nach DKD (=DKD-Kalibrierschein) Dokumentiert die messtechnischen
Eigenschaften einer
Waage oder eines Prüfgewichtes sowie die Rückführbarkeit
auf das nationale Normal.
- Kapazitätsanzeige
Ein ansteigendes Leuchtband im Display der Waage zeigt den belegten
und noch verfügbaren Wägebereich an.
- Konformitätserklärung.
Sie dokumentiert, daß ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht.
Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen.
- Linearität
/ Richtigkeit. Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen
(z.B. Waage) unter denselben Bedingungen. Größte Abweichung
der Gewichtsanzeige einer Waage zum Wert des jeweiligen Prüfgewichts
nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich.
- Messmittel.
Hierunter versteht man sowohl die Messgeräte mit denen gemessen
wird, wie auch die Normale, mit denen die Messgeräte geprüft
werden.
Des Weiteren unterscheidet man zwischen Messmitteln im Bereich von
qualitätsrelevanten Messungen im Sinne der Prüfmittelüberwachung
und solchen, die hierfür nicht verwendet werden.
-
Messunsicherheit.
Die Leitidee: Die Messunsicherheit eines Messgerätes ist ein
objektives Maß für seine Genauigkeit und damit eine korrekte
Aussage für seine angemessene Verwendung. Die Eignung eines
Messgerätes für einen bestimmten Prozess ist bei bekannter
Messunsicherheit sehr einfach und sicher festzustellen.Eine optimale
Auswahl des richtigen Messgerätes spart Kosten, denn zu hohe
Messgenauigkeit ist unnötig teuer.
- Mindestlast
Min. Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie
ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb
der Mindestlast gegeben.
- Netto-Total.
Gesamtgewicht aller Mischungsbestandteile einer Rezeptur ohne das
Gewicht des Behälters.
- Normale.
Mit diesen Prüfmitteln werden Messgeräte überprüft,
d. h. kalibriert. (Das Normal wird bei bestimmten Messgeräten
auch zum Justieren des Messbereiches vor der Kalibrierung verwendet).
Beispiele für Normale: Parallelendmaße, Gewichtsstücke,
Elektrische Widerstände usw. Die im Produktionsprozess verwendeten
Normale bezeichnet man als Werksnormale. Ihre Richtigkeit ist meist
durch ein DKD- Kalibrierschein bestätigt (DKD = Deutscher Kalibrierdienst).
- Prozentbestimmung
(Beispiel). Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50 g
= Waagenanzeige 100 %. Nach der Trocknung 40 g = Waagenanzeige 80
% absolut (Trockenmasse) oder 20 % relativ (Feuchte).
- Prüfgewichte.
Prüfgewichte sind die Normale in der Wägetechnik. Sie werden
rückgeführt auf das nationale Normal in der PTB (Physikalisch
Technische Bundesanstalt) in Braunschweig, das wiederum an das Ur-
Kilogramm in Paris angeschlossen ist.
Die DKD- Kalibrierung von Gewichtsstücken
Diese Rückführung auf das nationale Normal geschieht bei
Prüfgewichten in der Weise, dass sie in akkreditierten DKD- Laboratorien
(DKD = Deutscher Kalibrierdienst) zunächst auf einwandfreie Beschaffenheit
geprüft und dann sehr genau gewogen werden. Anschließend
wird der Kalibrierschein ausgestellt.
Die Rekalibrierungsintervalle liegen in der Verantwortung des Anwenders.
Vereinfachte Werks- oder ISO- Kalibrierung
Sind bei Prüfgewichten nicht üblich (im Gegensatz zu Waagen).
Amtliche Eichung von Gewichtsstücken
Nur gesetzlich zugelassene Gewichtsgrößen und Bauformen
können amtlich geeicht werden. Der Eichschein kostet einen Aufpreis.
Die Nacheichfristen sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Prüfgewichte-Genauigkeitsklassen
E, F, M und ihre allgemeinen Zuordnungen zu den Waagentypen. E2
Genaueste Prüfgewichte für hochauflösende Analysenwaagen
der Eichklasse I
F1 Feingewichte für Analysenwaagen der Eichklasse I
F2 Prüfgewichte für sehr genaue Präzisionswaagen der
Eichklasse II
M1 Präzisionsgewichte für Industrie- und Handelswaagen der
Eichklasse III
- Prüfmittelüberwachung,
z.B. nach ISO 9000 ff . Die Leitidee:
Eine nach ISO 9000 ff zertifizierte Organisation, z. B. ein Produktionsbetrieb
verpflichtet sich im Rahmen seines Qualitäts-Managementsystems
definierte Qualitäts- Standards einzuhalten.
Hierzu sind richtig und genau arbeitende Messmittel zwingende Voraussetzung.
Alle Messgeräte und Normale müssen regelmäßig
auf Ihre Richtigkeit überprüft, d. h. kalibriert werden.
Die Prüfung ist zu dokumentieren.
Die Norm DIN EN ISO 9001:2000, Ausgabe Dezember 2000, spricht in Kapitel
7.6 von Lenkung von Überwachungs- u. Messmitteln.
Dies ist sinngemäß identisch mit dem eingeführten
Begriff Prüfmittelüberwachung.
Deutsche Normen
mit Bezug zur Prüfmittelüberwachung (nicht vollständig)
DIN EN ISO 9001
Qualitätsmanagementsysteme,
Anforderungen
GLP/GPM
System für Daten, die zur Sicherstellung der Unversehrtheit von
Mensch und Umwelt bei der Produktzulassung dienen.
DIN ISO 10 012
Forderungen an die Qualitätssicherung für Messmittel
DIN ISO / IEC 17 025
Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
QS 9000
QM - System - Forderungen
[in der Automobil-Industrie]
VDA 6
Qualitätsmanagement in der Automobil-Industrie
QM-Systemaudit Teil 1
ISO/TS 16 949 Technische Spezifikation
Qualitätsmangementsysteme
Besondere Anforderungen bei der Verwendung von ISO 9001:2000 für
die Serien- und Ersatzteilproduktion in der Automobilindustrie.
-
Referenzgewicht.
Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung
gleicher Teile. Wird aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile
gewonnen. Die Referenzstückzahl ist die gewählte Zahl
von Teilen, um das Referenzgewicht zu ermitteln.
Meist zwischen 10 und 50 Stück
-
Rekalibrieren.
Periodisches Nachmessen von Messmitteln/Prüfmitteln (z.B. Waagen/Prüfgewichte)
zur Überwachung ihrer Richtigkeit, s. auch Prüfmittelüberwachung.
- Rückführbarkeit
auf das nationale Normal. Die Leitidee:
Generell richtiges Messen setzt weltweit einheitliche und gleiche
Bezugsgrößen voraus, also internationale Normale. Die ältesten
internationalen Normale sind: Ur-Meter und Ur-Kilogramm.
Genaueste Kopien von solchen Primär-Normalen werden von den einzelnen
Staaten als nationale Normale aufbewahrt.
In Deutschland wacht hierüber die physikalisch-technische Bundesanstalt
(PTB) in Braunschweig.
Die Werksnormale - z. B. in der Industrie - sind nach einer strengen
Genauigkeits- Hierarchie in einer lückenlosen Kette an diese
nationalen Normale angeschlossen. Nur eine einwandfreie Rückführung
auf das nationale Normal garantiert je nach Hierarchiestufe die erforderliche
Genauigkeit einer Messung. Deshalb ist es zwingend, dass eine einwandfreie
Rückführung im Kalibrierschein dokumentiert ist.
Nur so lässt sich gleichbleibende Qualität aufrecht erhalten.
Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel (z. B. Prüfgewichte)
mit dem amtlichen Normal laut definierter Toleranz übereinstimmen.
Verhindert Falschmessungen.
- Schutzart
IP. Je höher die Nummer, desto weniger dringt Schmutz oder
Feuchtigkeit in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist staub- und wasserresistent.
IP 67 ist staub- und wasserdicht.
- Stückzählen
von Einzelteilen. Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die ? Referenzstückzahl
ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht
je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort
in Stück angezeigt.
Hier gilt: Je höher die Referenzstückzahl, desto größer
die Zählgenauigkeit.
- Summieren.
Beliebig viele Einzelwägungen werden automatisch zu einer Gesamtsumme
addiert, zum Beispiel alle Einzelwägungen einer Charge.
-
Tara subtraktiv.
Der verfügbare Wägebereich jeder elektronischen Waage wird
um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich einer Waage Max
6000 g, Tara(=Behälter) 470 g, noch verfügbarer Wägebereich
5530 g.
- Tarieren automatisch.
Beim Aufsetzten des Tara-Behälters zeigt die Waage sofort Null.
Spart Zeit.
- Wägebereich
Max. Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen
Gewichtswert als obere Grenze belastbar
- Wägen
mit Toleranzbereichen. Obere und untere Grenzwerte werden individuell
programmiert.
Grenzwerteingabe in Gramm, Stück oder % üblich. Bei Toleranzkontrollen
wie Dosieren, Portionieren oder Sortieren zeigt die Waage die über-
oder Unterschreitung der Grenzwerte an.
- Windschutz.
Notwendig bei Waagen mit Ablesbarkeit d = 1 mg, um störende Luftbewegungen
fernzuhalten.
- Zulässige
Umgebungstemperatur. Bei über- oder Unterschreitung sind
Messfehler möglich. Sie ist bei eichfähigen Waagen auf dem
Kennzeichnungsschild angegeben.
-
Zweibereichswaage.
Der gesamte Wägebereich einer Waage ist unterteilt und
beginnt mit Ablesbarkeit d1. Nach Verlassen dieses Feinbereichs
ist die Ablesbarkeit d2, meist 2 x d1. Die Umschaltung erfolgt automatisch.
-
Es
handelt sich um Angaben der Firma : © Kern & Sohn GmbH
-
Wenn
Sie nach einer der folgendenen KERN Waagen gesucht haben nehmen
Sie bitte Kontakt mit uns auf
KERN
Waage 440 572/573 ABS/ABJ AEJ/AES BFS BOBP BTxP CCS CDE CDEE CDS
CFS CH CM CKE/CME CPB CWS CXB CXP DE DS ECB/ECE EG/EW-N EMB EOB-M
EOB/EOS EOE/EOL EW EWB FCB FCE FEJ/FES FFN FKB-A FKB/FKB-M FKT FOB
FTB FVN FWN GAB-N HCB/HCN HDB HFB HFM HTS HUM HUS IFB IFS ITx KB-N
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UOB UTEP/UTNN VHB HE VHM VHS VHT WTB
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